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Diesel-Fahrverbot: Was Sie als Diesel-Fahrer jetzt wissen sollten

Was Diesel-Fahrer nun wissen sollten. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind Diesel-Fahrverbote ab April möglich. Hier finden Sie Antworten auf sich nun stellende Fragen.
Kaum eine Diskussion dominiert die Medien in den letzten Wochen so sehr, wie die um mögliche Diesel-Fahrverbote. Davon betroffen sind circa 12 Millionen Diesel-Fahrzeuge. Damit aber nicht genug, auch Benziner sind davon betroffen. Für Klarheit sollte hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sorgen. Nun steht fest, dass Diesel-Fahrverbote bereits ab April möglich sind.

Im Folgenden beantworten wir Fragen, die sich im Zuge der Diskussion stellen.


Wer ist von einem Diesel-Fahrverbot betroffen?

Grundsätzlich gilt, dass künftige Diesel-Fahrverbote von den Städten und Kommunen verhängt werden. Dort liegt auch die Entscheidung, wie diese gestaltet werden und vor allem, welche Fahrzeuge davon betroffen sein werden. Worauf man sich aber schon einstellen kann ist, dass vor allem Fahrzeuge, die lediglich die Abgasnorm EURO 4 oder schlechter aufweisen, von einem Fahrverbot betroffen sind. Trotzdem sind Fahrer von EURO 5-Diesel nicht davor gefeit, aus den Innenstädten gebannt zu werden. Später kann dies sogar EURO 6-Dieselfahrzeuge treffen.

Wie erkenne ich die Schadstoffklasse meines Fahrzeugs?

Die Schadstoffklasse ihres Fahrzeugs finden sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt als Fahrzeugschein. In den Feldern 14 und 14.1 ist die nationale Emissionsklasse angegeben. Wenn im Feld 14.1 Zahlen zwischen 00 und 88 stehen, erfüllt ihr Fahrzeug nur die Abgasnormen EURO 1 bis EURO 4. Die Kombination 35AO bis 35MO steht für EURO 5 und der Eintrag 36 + Buchstabenkombination steht für die EURO 6 Norm.

Wie erkenne ich die gesperrten Bereiche?

Eine einheitliche Kennzeichnung der Fahrverbotszonen gibt es derzeit noch nicht. Daher werden sich die Kommunen eigene Lösungen einfallen lassen, um diese Zonen zu kennzeichnen. In Hamburg verwendet man ein Auto in einem roten Kreis, unter dem der Zusatz “Diesel bis EURO 5” angebracht ist. In dem Fall bedeutet dies, dass Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich EURO 5 diese Zone nicht befahren dürfen.

Klar ist, dass Halter älterer Diesel die Strecken befahren dürfen, sofern sie dort wohnen, jemand besuchen, da arbeiten oder geschäftlich zu tun haben.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das Fahrverbot? Wer über keine Ausnahmegenehmigung verfügt und gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 EUR rechnen. Sollte später die angedachte blaue Plakette kommen und die Umweltzonen-Schilder um diesen Hinweis ergänzt werden, drohen bei einem Verstoß dagegen 80 EUR Bußgeld. Bei Vorsatz kann das Bußgeld sogar auf das doppelte angehoben werden.

Ist mein Diesel-Fahrzeug jetzt wertlos?

Viele Autokäufer sind verunsichert. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass bereits 2017 13,2 Prozent weniger Diesel-Fahrzeuge zugelassen wurden. Ein Blick auf den Gebrauchtwagenmarkt zeigt, dass die Preise für Diesel-Fahrzeuge deutlich gefallen sind. Die Diskussion um den Diesel hat den Preisverfall beschleunigt und man kann davon ausgehen, dass dies durch das Urteil noch beschleunigt wird. Wir empfehlen, sich nicht von der Panik anstecken zu lassen, die ja bekanntlich nie ein guter Ratgeber ist, und sein Fahrzeug nun nicht um jeden Preis zu verkaufen. Dazu ist alles noch zu frisch und vieles noch unklar.

Aber auch wenn Sie planen einen Diesel zu kaufen, sollte Sie den Kauf - sofern möglich - noch zurückstellen und abwarten, bis sich der Nebel gelichtet hat und klar ist wie die Fahrverbote in der Praxis angewandt werden. Wer warten kann, sollte dies tun und vielleicht wird sich schon bald etwas in Richtung blaue Plakette tun. Fahrzeuge mit dieser Plakette sollten auch dann in die gesperrten Bereiche einfahren können, wenn die Luftbelastung zu hoch ist und Fahrverbote ausgesprochen wurden. Mit welchen Fahrzeugen bin ich auf der sicheren Seite? Wer auf Nummer sicher gehen will, muss auf den Kauf eines Elektrofahrzeugs, eines sparsamen Benziners mit Partikelfilter, eines Benzin-Hybriden oder auf ein Fahrzeug mit Erdgasantrieb setzen.

tldr

Diesel-Fahrverbote wurden höchstrichterlich abgesegnet und werden damit zu einem möglichen Mittel von Städten und Kommunen, um der Schadstoffbelastung etwas entgegenzusetzen. Inwieweit diese tatsächlich greifen ist auch unter Fachleuten umstritten, da Verbote auf Zonen - teilweise sogar auf einzelne Straßen - beschränkt bleiben. Diese lassen sich dann ggf. auch umfahren. Als Halter eines Diesel-Fahrzeugs bleibt ihnen also erst mal nur, die Situation weiter zu beobachten, wie die Fahrverbote lokal angewendet werden. Als Diesel-Fahrer sollte man daher erst mal Ruhe bewahren und abwarten, bis klar ist, wie die Umsetzung der neuen Rechtslage erfolgt.

Wenn Sie die Anschaffung eines Neufahrzeugs planen, verschieben Sie den Kauf sofern möglich oder informieren Sie sich über Alternativen zu einem Diesel.

Eine Umrüstung und der Einsatz eines sogenannten SCR-Katalysator-Systems ist aktuell nicht möglich, da dieses erst ab nächstem Jahr zur Verfügung steht. Inwiefern die Autoindustrie zur Verantwortung gezogen wird, muss von der neuen Regierung noch entschieden werden. Sicher ist, wirkliche Lösungen werden sehr viel Geld kosten. Wer am Ende die Quittung erhält, wird sich noch entscheiden.

Wir werden die Situation weiter für Sie im Auge behalten und hier informieren.

Sprechen Sie einen unserer Partner in Ihrer Nähe an, wenn Sie Fragen zu Ihrem Fahrzeug haben.
Autor: Red-OE
Tags: Diesel-Fahrverbot, Diesel, Diesel-Fahrzeuge, Schadstoffklasse
Erstellt am: 28.02.2018