die autowerkstatt

Was Autofahrer im neuen Jahr wissen sollten

Das neue Jahr beginnt oft nicht nur mit guten Vorsätzen, auch der Gesetzgeber lässt sich jedes Jahr aufs Neue etwas einfallen. Auch in 2018 gibt es wieder einige Änderungen, auf die sich die Autofahrer einstellen müssen.

Änderungen bei der Autoversicherung und der Kfz-Steuer

Ab dem 01. Januar gelten neue Typ- und Regionalklassen bei der Autoversicherung, was zu Auswirkungen auf die jährlichen Kosten führt. Nach aktuellen Schätzungen muss jeder siebte Autofahrer mit höheren Kosten rechnen. Die Versicherungen haben ihre Kunden bereits im Vorfeld über die Neuerungen und die Neueinstufung informiert. Änderungen gibt es seit dem 01.01.2018 auch bei der Kfz-Steuer, die reformiert wurde. Zukünftig werden nicht mehr die Abgaswerte des Fahrzeugs als Grundlage für die Berechnung genutzt, sondern die realen Prüfergebnisse herangezogen. Waren die Fahrzeuge ab dem Baujahr 1.1.2016 bisher von der Abgasmessung am Endrohr verschont geblieben, so müssen diese Fahrzeuge nun die direkte Messung am Endrohr bestehen. Ziel der Messung ist es, defekte Abgasanlagen besser zu erkennen. Nur Fahrzeuge mit bestandener AU bekommen auch die HU-Plakete.

Übrigens werden die dieses Jahr aufs Kennzeichen geklebten Plaketten die Farbe Grün haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann ihr nächster Termin für die HU ansteht, werfen Sie ruhig einen kurzen Blick auf ihr hinteres Kennzeichen. Eine Überziehung ist nur bis zu zwei Monate möglich. Fahrzeughalter die später kommen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 15 EUR, 20 Prozent höheren Prüfgebühren und einer genaueren Untersuchung rechnen. Ein kurzer Blick kann also bares Geld sparen.

Gut zu wissen: Wenn Sie Kunde bei einem unserer die autowerkstatt Partner sind, senden wir Ihnen übrigens immer rechtzeitig vorher eine Terminerinnerung an Ihre nächste HU.
Autor: Red-OE
Tags: Änderungen 2018, Autoversicherung, Kfz-Steuer, HU, TÜV
Erstellt am: 12.01.2018