Passiert! Und jetzt?

Ihr gutes Recht als Geschädigter.

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, vom Verursacher bzw. dessen Versicherung erstattet werden. Hier ein Überblick:

Schuld oder nicht schuld?

Es steht Ihnen frei zur Wahrnehmung Ihrer Interessen einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens heranzuziehen.

Bergen und Abschleppen.

Grundsätzlich entstehen Ihnen als Geschädigtem hierbei keine Kosten, wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung. Achtung: Liegt der Zielort sehr weit entfernt, übernimmt die Versicherung nur die Kosten im üblichen Umfang.

Damit Sie - trotz allem - in Bewegung bleiben.

Ihre Mobilität muss sichergestellt bleiben. Deshalb übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Ersatz- bzw. Mietwagen - sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen.

Freie Werkstattwahl.

Sie haben die freie Wahl, welchen Werkstattbetrieb Sie mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs beauftragen.

Kfz-Sachverständiger.

Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen kann für die reibungslose Abwicklung des Versicherungsfalls entscheidend sein! Nutzen Sie diese Möglichkeit - die Versicherung des Unfallgegners muss das Gutachten bezahlen. Ausnahme: Gutachten über "Bagatelleschäden" (Schadenhöhe bis ca. 750 Euro) werden von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen.

Personenschäden.

Haben Sie oder weitere Fahrzeuginsassen durch den Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten? Dann können Ihnen weitere Entschädigungen zustehen. Konsultieren Sie in diesem Fall einen Rechtsanwalt